-Änderungswünsche werden mit dem Haushalt 2018 beraten-

Die Fraktionen von SPD und CDU werden am kommenden Montag (03.07.2017) im Stadtrat dem Verwaltungsvorschlag zum neuen Nahverkehrsplan zustimmen. Dieses haben die Fraktionen in ihren jeweiligen Fraktionssitzungen am Mittwochabend (28.06.2017) entschieden.

Die grundsätzliche Zustimmung zum Nahverkehrsplan ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um die sogenannte Direktvergabe an die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) zu ermöglichen. Mit der weiteren internen Vergabe an die DVG kann nicht nur ein leistungsfähiger öffentlicher Nahverkehr in der Stadt, sondern auch der Fortbestand der DVG mit rund 800 Arbeitsplätzen gesichert werden. Alle anderen Möglichkeiten würden massiv den Haushalt der Stadt Duisburg belasten und die anstehenden Investitionen wie beispielsweise für neue Straßenbahnen gefährden.

„Mit dem aktuellen Nahverkehrsplan liegt ein gutes und realisierungsfähiges Konzept vor, mit dem wir den ÖPNV in Duisburg besser machen werden. Es gibt zusätzliche und optimierte Linienverläufe, ein deutlicher Ausbau der Nachtbusse, eine bessere Anbindung von Stadtteilen und Taktverbesserungen. Eine Zustimmung im Rat ist für die Kunden und die Arbeitnehmer der DVG ein gutes Signal“, erklärt SPD-Fraktionschef Herbert Mettler.

„Der vorliegende Plan kann eine gute Grundlage für ein solides, aber auch bezahlbares Angebot im öffentlichen Nahverkehr sein. Durch die Prüfung der Anregungen und Wünsche aus den Bezirken werden wir versuchen, den vorliegenden Plan noch weiter zu optimieren und für die Menschen so zufriedenstellend wie möglich zu gestalten“, sagt Rainer Enzweiler, Vorsitzender der CDU-Fraktion, „die DVG war in der Vergangenheit stets ein zuverlässiger Partner.“

Beide Fraktionen nehmen die Kritik und die vorliegenden Ergänzungsanträge aus den Bezirken ernst, bekräftigen aber die Notwendigkeit, weitere Leistungen seriös finanzieren zu müssen.

SPD und CDU werden deshalb in der Ratssitzung gemeinsam beantragen, dass die Anregungen zum Nahverkehrsplan aus den einzelnen Bezirksvertretungen von der Verwaltung geprüft und dem Rat im Zuge der Beratung über den Haushalt 2018 zur Entscheidung vorgelegt werden. Dabei sollen sowohl die technische Machbarkeit, als auch die finanziellen Auswirkungen möglicher Änderungen berücksichtigt werden.