Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Junges Duisburg
zur Drucksache „Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Duisburg zum 01.01.2027“ (DS 26-0874)
zur Sitzung des Rates am 2. Juli 2026

Die in Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Duisburg wird dahingehend ergänzt, dass Minderjährige und Klassenfahrten von der Steuer ausgenommen werden.

Begründung:
Um Familien nicht zusätzlich zu belasten, sollen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei der Beherbergungssteuer ausgenommen werden. Gleiches gilt für Klassenfahrten als Teil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Hier sollen keine zusätzlichen Kosten für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal entstehen. Damit soll Duisburg kinder- und familienfreundlich bleiben.