Antrag der Fraktionen von SPD und CDU zur Sitzung des Rates am 27. November 2023

Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen

Der Rat der Stadt möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen ab dem 01. Januar 2024 nicht zu erheben.

Begründung:
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Erhebung einer kommunalen Vergnügungssteuer auf Tanzpartys gewerblicher Art, bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob die Steuer ab dem kommenden Jahr nicht weiter erhoben wird.
In den vergangenen Jahren wurde die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen in einigen Städten bereits ausgesetzt. Diese befristete Maßnahme sollte unter anderem die Gastronomie-Branche und Veranstalter unterstützen, die in der Corona-Pandemie erhebliche Einbußen zu verkraften hatten. Mit der Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzpartys soll das Nachtleben, das einen nicht unerheblichen Faktor für die Attraktivität einer Stadt insbesondere bei jungen Menschen darstellt, nun weiter gefördert werden. Die Gastronomie- und Veranstalterszene kann dadurch gezielt entlastet werden.
Die Größenordnung der Einnahmen ist nach allen bekannten Informationen gemessen am Verwaltungsaufwand für die Erhebung finanziell zu vernachlässigen. Aktuell wird von der Stadt Duisburg ein Entgelt erhoben, dass entweder 20 % des Entgelts für die jeweiligen Eintrittskarten der Veranstaltung beträgt oder sich nach der Größe des Raums bemisst. Umliegende Städte sind den Weg der Abschaffung der Steuer bereits gegangen oder haben angekündigt, diese Abgabe nicht weiter zu erheben.
Explizit ausgenommen ist hiervon die weiterhin bestehende Vergnügungssteuer für das Halten von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit, die insbesondere auch eine regulatorische Wirkung entfalten soll und weiterhin erhoben wird.