Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Junges Duisburg
zur Sitzung des Rates am 2. Juli 2026

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob gewerbliche E-Scooter als Tatbestand in die Sondernutzungssatzung der Stadt Duisburg aufgenommen werden können. Soweit dies rechtlich möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig eine entsprechende Überarbeitung der Sondernutzungssatzung unter Aufnahme der E-Scooter zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das gewerbliche Anbieten von Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen zum Zweck der stationsunabhängigen Vermietung kein Parken im Sinne der StVO. Die Kommune ist daher befugt, das Bereitstellen solcher Fahrzeuge durch Sondernutzungserlaubnisse, räumliche Vorgaben, Abstellflächen, Kontingente und angemessene Gebühren zu besteuern.
Ziel der Aufnahme in die Sondernutzungssatzung ist insbesondere das Einrichten von Abstellbereichen am Hauptbahnhof und stark frequentierten Knotenpunkten sowie das Erheben eines moderaten Gebührensatzes pro aufgestelltem E-Scooter und Jahr, ferner sollte die Höhe des Gebührensatzes zwischen der städtischen Kernzone und den Außenbezirken differenzieren, um Verleiher dazu zu bewegen, Roller gleichmäßiger im Stadtgebiet zu verteilen und die Ballung in der Innenstadt zu reduzieren. Mit diesen Maßnahmen soll das Bild der öffentlichen Ordnung sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden verbessert werden. Durch die Abstellbereiche soll verhindert werden, dass Geh- und Fahrradwege blockiert und andere Verkehrsteilnehmende behindert werden. Neben einem Beitrag zur Haushaltskonsolidierung hat das Erheben einer Gebühr zum Ziel, die Anzahl der E-Scooter auf das Maß an tatsächlich regelmäßig genutzten E-Scootern zu limitieren.