Gute Nachricht für private Baumbesitzer: Die Ratsfraktionen von SPD und CDU planen eine bürgerfreundlichere Baumschutzsatzung. Darauf verständigten sich beide Parteien. „Die bisherige Baumschutzsatzung ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Wir werden von Bürgerinnen und Bürgern immer wieder gefragt, warum sie einen Baum auf ihrem Grundstück nicht fällen dürfen. Hier wollen wir bürgerfreundliche Lösungen“, so die beiden umweltpolitischen Sprecher Bruno Sagurna (SPD) und Ralf Jörg Brotzki (CDU).
In der Vergangenheit kam es aufgrund der jetzigen Satzung immer wieder zu Konflikten. „Für die Bürger ist es nicht nachvollziehbar, warum eine bestimmte Baumart oder ein Baum ab einem gewissen Stammumfang nicht gefällt werden darf“, erklärt Sagurna. Letzteres führt häufig dazu, dass die Bäume vor dem Erreichen eines bestimmten Baumumfangs gefällt werden. „Aus diesem Grund möchten wir die Baumschutzsatzung entbürokratisieren und eine Fällung auf Privatgrundstücken grundsätzlich ermöglichen. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass eine Lockerung der Baumschutzsatzung nicht zu einer Massenfällung von Bäumen führt“, macht Bruno Sagurna deutlich.
In einem Antrag für den Umweltausschuss am 9. November fordern die beiden Ratsfraktionen deshalb, sogenannte „natürliche Personen“ von der Baumschutzsatzung auszunehmen. Die Fällung von Bäumen auf Grundstücken von Privatpersonen muss dann weder angezeigt noch genehmigt werden. „Die Duisburgerinnen und Duisburger haben in den letzten Jahren gezeigt, dass ihnen der Schutz der Bäume am Herzen liegt. Wir gehen nicht davon aus, dass sie Bäume fällen werden, wenn es nicht nötig ist. In einer Großstadt müssen wir jedoch berücksichtigen, dass es häufig eng angrenzende Gärten und nahe Grundstücksgrenzen gibt. Hier brauchen wir praxistaugliche Lösungen“, ergänzt Brotzki. Die geänderte Baumschutzsatzung wird nach Einschätzung beider Fraktionen außerdem zu einer Entlastung der Verwaltung beitragen.