Änderungs-/Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14. März 2023

hier:   DS 22-1000 Entscheidung über die Bearbeitung von Anträgen auf Sonderzuschüssen zu den Kita-Betriebskosten in Form einer Pauschalförderung

Die Fraktionen von SPD und CDU beantragen, die Beschlusspunkte der oben genannten Drucksache wie folgt zu ändern:

  1. Ab dem 01.01.2024 werden die Trägeranteile zu den Betriebskosten auf formlosen Antrag hin pauschal bis zu 60% übernommen.
  2. Bereits vom Rat beschlossene Sonderzuschüsse, soweit sie den Träger besserstellen als die neue pauschale Regelung, werden bis zu ihrem vereinbarten Laufzeitende in unveränderter Höhe weiterhin geleistet.
  3. Sollten unterjährige Prüfungen der Bedarfssituation zu dem Ergebnis kommen, dass die mit den Sonderzuschüssen betriebenen Plätze/Gruppen nicht mehr benötigt werden, erfolgt eine Kündigung des Sonderzuschusses.
  4. Die Träger verpflichten sich, die in der Beschlussbegründung aufgelisteten Nebenbedingungen einzuhalten.

 

Begründung:

Die schwierige Situation in den Kindergärten ist durch die Vorlage DS 22-1000 der Verwaltung zusammenfassend und in ihrer Dringlichkeit richtig wiedergegeben worden. Aufgrund der darauf aufbauenden Gespräche mit Trägervertretern sehen es die Antragssteller aber als notwendig an, die Kindergartenträger über die Vorschläge der Verwaltung hinaus frühzeitiger und unbürokratischer zu unterstützen.

Im Hinblick auf die positiven Entwicklungen der Stadtfinanzen und der absehbaren Überwindung der Überschuldung soll bereits zu Beginn des Jahres 2024 auf Basis des neuen Haushaltes eine pauschale Übernahme von 60% des vorgeschriebenen Trägeranteils beschlossen werden. Die gegenüber der Vorlage sieben Monate frühere Übernahme schafft finanzielle und planbare Sicherheit für die Träger. Sie berücksichtigt aber auch, dass sich die Stadt Duisburg im laufenden Jahr noch in der Haushaltssicherung befindet.

Ebenso soll auf eine individualisierte Prüfung für einen kleinen Anteil der Zuschüsse verzichtet werden. Mit dem Antrag auf pauschale Unterstützung von 60% des Trägeranteils steht es den Trägern frei, dies für alle Plätze anzumelden, oder aber für von hohem Eigeninteresse geprägten Plätzen darauf zu verzichten.

Bestehende Regelungen zu Sonderschüssen, die eine längere Laufzeit haben und den Träger finanziell besserstellen, laufen bis zum vereinbarten Zeitraum weiter. Anschlussanträge werden dann aber für alle gleichbehandelt. Eine pauschale Regelung schließt aus, dass im Nachgang einzelne Träger darüber hinaus gehende individuelle weitere Zuschüsse beantragen können.

Zudem gehen die antragstellenden Parteien davon aus, dass im Hinblick auf neu zu schaffende Kindergartenplätze durch die Verwaltung zusätzlich einen Beschluss über eine Abfederung der über die anerkannten Mietkosten hinausgehenden Mieten herbeigeführt wird.

Abschließend ist hervorzuheben, dass es Aufgabe der Landespolitik ist und bleibt, eine auskömmliche Finanzierung der mit Rechtsanspruch belegten Kindergartenplätze sicherzustellen. Erst wenn seitens des Landes entsprechende Schritte erfolgt sind, soll über die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung dieser zusätzlichen freiwilligen Förderung der Kindergartenträger durch die Kommune erneut beraten werden.