Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion
zu den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20.11.2023
und des Rates der Stadt Duisburg am 27.11.2023


Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Rat der Stadt die 7. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) zur Ratssitzung am 19. Februar 2024 vorzulegen und hierbei eine rückwirkende Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10 Prozentpunkte ab dem 01.01.2024 umzusetzen und darüber hinaus eine Absenkung um weitere 10 Prozentpunkte ab dem 01.01.2025 vorzusehen.

Begründung:

Durch die solide und seriöse Haushaltpolitik der letzten Jahre ist Duisburg wieder in der Lage, seine Hebesatzautonomie wahrzunehmen. Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes ist ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl für Unternehmen. Mit der Absenkung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer werden ansässige Gewerbebetriebe entlastet sowie Anreize für die Ansiedlung neuer Unternehmen in Duisburg geschaffen.

Die vorgesehene Hebesatzsenkung würde unter sonst gleichen Bedingungen grundsätzlich zu Mindererträgen führen.

Nach der aktuell vorgelegten Gewerbesteuerübersicht der Verwaltung (DS 23-1229) verlaufen die Gewerbesteuererträge der Stadt Duisburg aber weiterhin überproportional hoch, sodass die Ertragserwartung in den folgenden Jahren noch erheblich über dem in der vorgelegten Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters (DS 23-0332/1) berücksichtigten Ansatz liegen sollte.

Vor diesem Hintergrund ist daher die Erreichung des geplanten Ertragsansatzes trotz der beantragten Absenkung der Gewerbesteuerhebesätze realistisch.