-Stärkung der Innenstadt und des vorhandenen Einzelhandels-
Der zuständige Ratsherr Manfred Osenger freut sich, dass die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie beispielsweise Spielhallen, im Bereich zwischen der Schifferstraße, der Max-Peters-Straße und den Autobahnen A 40 und A 59 zukünftig nicht mehr erlaubt sein soll. Dies sieht ein entsprechender Bebauungsplan für das Gebiet vor. „Spielhallen beeinträchtigen das Erscheinungsbild vor Ort erheblich. Deshalb muss man sie dort verbieten, wo es möglich und sinnvoll ist“, erklärt Osenger. Darüber hinaus dürfen sich in dem Bereich keine Einzelhandelsnutzungen mit zentrenschädigenden Warensortimenten mehr ansiedeln. „Mit einem positiven Beschluss würde man die Innenstadt erheblich stärken. Diese muss als Haupteinkaufszentrum erhalten bleiben. Außerdem verhindert man gleichzeitig auch weitere Konkurrenz für den Einzelhandel rund um die Max-Peters-Straße“, bekräftigt Osenger seine Haltung. Die endgültige Entscheidung über einen sogenannten Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll in der Ratssitzung am 29. Februar 2016 erfolgen. Osenger geht von einer breiten Zustimmung aus.