Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Junges Duisburg
zur Sitzung des Rates am 2. Juli 2026

Im Hinblick auf die Beendigung des Projektes „Neues Verwaltungsgebäude“ wird die Verwaltung beauftragt,
1. eine umfassende strategische Planung für den zukünftigen Umgang mit den bestehenden Verwaltungsimmobilien zu erarbeiten. Bestandteil dieser Planung ist die Implementierung moderner Arbeitswelten („New Work“) im Bestand mit dem Ziel einer deutlichen Reduktion der Flächeninanspruchnahme sowie einer Verringerung der Anzahl von Verwaltungsstandorten bis 2030.

2. auf dieser Grundlage eine konkrete und zeitlich gestaffelte Strategie zu entwickeln, die die organisatorischen, baulichen und finanziellen Maßnahmen zur Umsetzung definiert.
3. zur fachlichen und politischen Begleitung einen Arbeitskreis des Ausschusses für Personal und Verwaltung und des Betriebsausschusses für städtische Immobilien einzurichten. Dieser Arbeitskreis unterstützt die Verwaltung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen und wird regelmäßig über den Fortschritt unterrichtet.

4. den maximalen Mietzins für Verwaltungsflächen auf Grundlage der in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung NVG festgelegten Parameter verbindlich festzulegen.
Dieser Mietzins gilt bis einschließlich 2030 sowohl für Neuanmietungen als auch für Vertragsverlängerungen. Der festgelegte Mietzins hat sämtliche erforderlichen Umbauten zur Umsetzung von New-Work-Konzepten einzuschließen.

5. die Digitalisierung der Verwaltung konsequent und entsprechend der bereits festgelegten Priorisierung kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Begründung:
Mit der Beendigung des Projektes „Neues Verwaltungsgebäude“ entsteht die Notwendigkeit, die zukünftige Ausrichtung der Verwaltungsgebäudeinfrastruktur neu zu definieren.
Durch die Nutzung des vorhandenen Immobilienbestandes und die Einführung von New-Work-Modellen sollen Kosten reduziert, Ressourcen geschont und die Attraktivität als Arbeitgeberin erhöht werden. Eine klare strategische Planung sowie politische Begleitung sind erforderlich, um diese Ziele strukturiert und wirtschaftlich umzusetzen.
Die verbindliche Festlegung eines Mietzinsrahmens schafft Planungssicherheit und stellt sicher, dass auch notwendige Modernisierungen im Rahmen der wirtschaftlichen Zielsetzungen erfolgen. Parallel dazu ist die vollständige Digitalisierung der Verwaltung eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung neuer Arbeitsmodelle.