Grundschulen

Hier finden Sie viele Antworten rund um das Thema „Grundschulen in Duisburg“

Grundschulen in Duisburg

Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Vor allem der erste Schultag ist aufregend. Mit der Schultüte unterm Arm und dem Schulranzen auf dem Rücken geht es los. Neben den Geschenken zur Einschulung ist es für die i-Dötzchen aufregend, die neuen Klassenkameraden und Lehrer kennenzulernen. Doch zuvor gibt es für Eltern viele Fragen: Ab wann ist mein Kind schulpflichtig? An welcher Grundschule in Duisburg soll ich mein Kind anmelden? Welche Schule gehört zu meinem Einzugsgebiet? Wie erfolgt die Anmeldung? Hier erhalten Sie eine Übersicht über die wesentlichen Informationen zu Grundschulen in Duisburg.

Ab wann ist mein Kind schulpflichtig? Wann ist der Stichtag für die Einschulung in Duisburg?

In Nordrhein-Westfalen – und somit auch in Duisburg – gilt der 30. September als Stichtag für die Einschulung. Das bedeutet, dass Kinder schulpflichtig sind, wenn sie bis dahin sechs Jahre alt sind bzw. werden. Da das neue Schuljahr zumeist im August beginnt, sind einige Kinder bei der Einschulung demzufolge noch fünf Jahre alt.

 

Welche Grundschule in Duisburg gehört zu meinem Einzugsgebiet?

Als Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern werden Ihnen in einem Informationsschreiben der Schulverwaltung im Herbst ein Jahr vor der Einschulung die Duisburger Grundschulen in Ihrem Einzugsgebiet genannt und empfohlen. Die Schuleinzugsgebiete sind jedoch nicht verpflichtend. Das bedeutet, dass Sie frei jede Grundschule für Ihr Kind wählen können. Es gibt auch keinen Anspruch auf die Anmeldung an der von Ihrem Wohnort nächstgelegenen Grundschule. Grundsätzlich befürworten und unterstützen wir den Grundsatz der wohnortnahen Grundschule. Das bringt viele Vorteile für Kinder und Eltern. Der Weg zur Grundschule ist nicht so weit und die meisten Klassenkameraden wohnen in der Nähe.

 

Welche Grundschulen in Duisburg gibt es?

In Duisburg gibt es eine Vielzahl an Grundschulen. In jedem Bezirk gibt es eine Auswahl an öffentlichen und konfessionellen Schulen. Darüber hinaus gibt es private Grundschulen und Förderschulen in Duisburg.

 

Öffentliche Grundschulen in Duisburg

Hier finden Sie nach Bezirken unterteilt alle öffentlichen Grundschulen in Duisburg auf einen Blick:

Grundschulen in Walsum:

 

Grundschulen in Hamborn:

 

Grundschulen in Meiderich/Beeck:

 

Grundschulen in Homberg/Ruhrort/Baerl:

 

Grundschulen in Mitte:

 

Grundschulen in Rheinhausen:

 

Grundschulen in Süd:

 

Private Grundschulen in Duisburg

Neben den öffentlichen Grundschulen gibt es in Duisburg drei Privatschulen im Grundschulbereich:

 

Förderschulen in Duisburg

Hier finden Sie eine Liste der Förderschulen in Duisburg mit den unterschiedlichen Förderschwerpunkten:

Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“:

Förderschwerpunkt „Lernen“:

Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“:

Förderschwerpunkt „Sprache“:

Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“:

Förderschwerpunkt „Sehen“:

Förderschule für Kranke:

  • Sonnenschule, Krefelder Straße, Förderschule für Kranke

 

Welche Grundschule in Duisburg für mein Kind?

Grundsätzlich können Sie frei eine Grundschule in Duisburg für Ihr Kind wählen. Nach dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ setzen wir uns dafür ein, dass es für alle Duisburger Kinder eine Grundschule in der Nähe des Wohnortes gibt. Die Länge und Sicherheit des Schulweges sollten in die Entscheidung einfließen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden. Darüber hinaus können Sie sich bei den einzelnen Grundschulen über die jeweiligen Schwerpunkte und Angebote (z. B. Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit, Projekte, Fördermöglichkeiten) informieren. Ein Besuch der Grundschule und ein persönlicher Eindruck sind in jedem Fall empfehlenswert, bevor Sie sich für eine Grundschule entscheiden.

 

Wann und wie melde ich mein Kind an einer Grundschule in Duisburg an?

Die Anmeldung für die Grundschulen in Duisburg ist in der Regel im Oktober vor dem Jahr der Einschulung. Über weitere Einzelheiten werden Sie in einem Schreiben der Schulverwaltung informiert, das Sie vorher erhalten.

 

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