Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FDP und Junges Duisburg
zur Drucksache 22-1041 „Wandel gestalten – Der Duisburger Weg zum Klimaschutz“
zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Naturschutz am 26.01.2023
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 31.01.2023
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.02.2023
zur Sitzung des Rates der Stadt am 09.02.2023

Der Beschlussentwurf wird wie folgt ersetzt:

  1. Klimaschutz ist ein elementares Ziel städtischen Handelns. Der „Gesamtkonzern Stadt Duisburg“ soll bis 2035 klimaneutral sein.
  2. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Kapitel 1, 2, 4.1, 4.2, 4.3.a, 4.3.c und 4.4 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
  • bis zur Ratssitzung am 27. März 2023 unter Beteiligung der zuständigen Dezernate vorzulegen, welche Ressourcen konkret benötigt werden, um die in Kapitel 3 aufgelisteten und bereits gefassten Beschlüsse der vergangenen Jahre zeitnah umzusetzen
  • eine separate Beschlussvorlage zu dem Thema „Klima- und Grünsatzung“ (Kapitel 4.2.d) für die Gremiensitzungen spätestens im Mai/Juni 2023 vorzulegen
  • das „gemeinsame Aktionsprogramm Stadt“ (Kapitel 4.2.e) mit dem bereits auf Antrag von SPD-, CDU- und Grünen-Fraktion beschlossenen „Plan zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 im Gesamtkonzern Stadt Duisburg“ (DS 21-1421) zusammenzuführen und binnen des Jahres 2023 vorzulegen
  • vorhandene Ressourcen und Synergien zu nutzen, insbesondere in den Bereichen „Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit“ und „Fördermittelmanagement“ sowie darüber hinausgehende Personal- und Finanzbedarfe detailliert und aufgabenbezogen in einer weiteren Beschlussvorlage darzustellen
  • das Thema „Wasserstoff als Energieträger der Zukunft“ in enger Abstimmung mit dem federführenden Dezernat VII und zusammen mit der Duisburg Business Innovation (DBI) und dem Verein „Hy.Region.Rhein.Ruhr e. V.“ als innovatives stadtweites Leit- und Zukunftsthema weiter mit voranzutreiben
  • das Thema „Bodenschutz“ (u.a. Flächenrecycling) im Kontext der zu konkretisierenden Vorlagen (s.o.) zu integrieren
  1. Die Kapitel 4.2.b, 4.3.b, 4.5 und 5 der Vorlage werden aufgrund inhaltlicher Bedenken, abweichender Beschlusslagen bzw. Redundanz gestrichen.

 

Begründung:

Die Klimaschutzziele der Stadt Duisburg sind bereits im Rat der Stadt beschlossen. Mit der auf Antrag von SPD-, CDU- und Grünen-Fraktion beschlossenen Beauftragung eines „Plans zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 innerhalb des Gesamtkonzerns Stadt Duisburg“ (DS 21-1421) gibt es auch eine konkrete Zielvorgabe.

Mit diesem Änderungsantrag werden in der vorliegenden DS 22-1041 „Wandel gestalten – Der Duisburger Weg zum Klimaschutz“ Sachverhaltsbeschreibungen (Kenntnisnahme) und Beschlussnotwendigkeiten (separate Beschlussvorlagen) differenziert.

Bestehende und geplante Programme und Maßnahmen im Bereich „Umwelt- und Klimaschutz“ sind zu verzahnen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Grundsätzlich werden die dargestellten Maßnahmen zu mehr Klimaschutz auf kommunaler Ebene begrüßt.

Bereits gefasste Beschlüsse der vergangenen Jahre sind zeitnah umzusetzen.

Diese Abschnitte sollen aus folgenden Gründen gestrichen werden:

  • Kapitel 4.2.b: Hierzu gibt es einen einstimmigen Beschluss des Umweltausschusses, ein Format mit politischer Beteiligung zu entwickeln – dies hat für uns Priorität
  • Kapitel 4.3.b + 4.5: Hier bestehen u.a. rechtliche Bedenken
  • Kapitel 5: Statt einer pauschalen Ressourcenaufstockung der Stabsstelle Klimaschutz wäre zunächst eine genaue Bestandsanalyse sinnvoll. Darüber hinaus sollte der Tätigkeitsbereich der geforderten Stellen definiert und die geforderte Qualifikation dargestellt werden.

Das Thema „Wasserstoff als Energieträger der Zukunft“ soll als Leitthema bei klarer Zuständigkeit des seit 2019 federführenden Dezernats VII gemeinsam mit der DBI und dem Verein „Hy.Region.Rhein.Ruhr e.V.“ weiterentwickelt werden.

Bei der Entwicklung einer umfassenden „Klima- und Grünsatzung“ ist das Thema „Bodenschutz“ ebenfalls mit zu berücksichtigen.