Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zu den Sitzungen des
Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 06.11.2023
und des Haupt- und Finanzausschusses am 20.11.2023
und des Rates der Stadt Duisburg am 27.11.2023
 

Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle im Duisburger Norden (ZABV-Nord)

Die Stadtverwaltung wird gebeten, für eine zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle im Duisburger Norden (ZABV-Nord) 80.000 EUR im städtischen Haushalt ab dem Jahr 2024 einzustellen.

Begründung:

Die zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle in Duisburg (ZABV) ist Anlaufstelle für alleinstehende wohnungslose Menschen ab 21 Jahren. Als Erst- und Intensivberatungsstelle leistet sie wichtige Arbeit. Auch im Duisburger Norden ist der Bedarf für eine solche Stelle vorhanden. Deshalb sollte das Angebot der ZABV entsprechend ausgeweitet werden. Die entsprechenden Mittel sollen in den städtischen Haushalt eingestellt werden.

Aufgrund der guten Haushaltspolitik der vergangenen Jahre und entstandenen Spielräumen durch Mehreinnahmen aus den Spielbankenabgaben kann eine Kompensation erfolgen.

Weitere Begründung ggfls. mündlich.