Antrag der Fraktionen von SPD und CDU zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Naturschutz am 25.05.2023

Zukunftsgerechte Energieversorgung kommunaler Gebäude

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz der Stadt Duisburg möge unter Inanspruchnahme des vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen aufgelegten Förderprogramms „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)“ – hier: Förderrichtlinie „Klimaschutztechnik“ folgendes beschließen und die Verwaltung unter Einbeziehung der städtischen Gesellschaften beauftragen:

  1. Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden zu realisieren, um Energie für den Eigenverbrauch zu erzeugen,
    • Fördermittel für notwendige Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Vorplanungsstudien und Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit zur Vorbereitung von Baumaßnahmen über die Förderrichtlinie: „progres.nrw ­–­ Klimaschutztechnik“ einzuwerben. (Förderhöhe: 90 – 100 %, max. 40.000 €)
    • Fördermittel für die Anschaffung von Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher über die Förderrichtlinie: „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ einzuwerben. (Förderhöhe > 100.000 Einwohner: 70 – 80 %, 500.000 – 570.000 € pro Jahr; Förderhöhe ≤000 Einwohner: 70 – 80 %, max. 250.000 – 285.000 € pro Jahr)

2. und/oder thermische Solaranlagen für die Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Kälteerzeugung auf kommunalen Gebäuden zu realisieren, um Energie für die Gebäudeversorgung zu erzeugen.

    • Fördermittel für die Errichtung oder Erweiterung von thermischen Solarkollektoranlagen über die Förderrichtlinie: „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ einzuwerben. (Förderhöhe: 90 € pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche)

3. Ein kommunales Gebäude exemplarisch mit einem stationären wasserstoffbasierten Energiesystem (Elektrolyseur, Wasserstoffspeicher, wasserstoffbasierte Heizkessel) zur Gebäudeversorgung auszustatten.

    • Fördermittel für die Errichtung von stationären wasserstoffbasierten Energiesystemen über die Förderrichtlinie: „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ einzuwerben. (Förderhöhe Elektrolyseur und Wasserstoffspeicher: 40 % max. 100.000 €; Förderhöhe wasserstoffbasierter Heizkessel: 40 % 110.000 €)
  1. Weitere Förderungsmöglichkeiten aus der Förderrichtlinie „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ für die Stadt Duisburg zu prüfen, beispielsweise für Wasserkraftanlagen, Geothermie und Energie-Monitoring.
  1. Eine Mitteilungsvorlage zu erstellen, welche einen Sachstand über die bereits erfolgte und geplante Nutzung von städtischen Dachflächen und deren Töchter darstellt.

 

Begründung:

Der fortschreitende Klimawandel macht es nötig, insbesondere den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid weltweit zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch Landkreise und Kommunen in Deutschland ihren Beitrag leisten, so auch die Stadt Duisburg. Bei der kontinuierlichen Senkung des CO2-Ausstoßes spielt der Energiesektor eine wesentliche Rolle. Fossile Energieträger setzen bei ihrer Nutzung viel Treibhausgas frei und sind daher durch klimaneutrale Energieträger zu ersetzen; die im Idealfall möglichst auch vor Ort produziert werden sollten.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Energieknappheit in Europa haben die Notwendigkeit, mehr eigene Energie zu erzeugen und einzusparen, zudem verstärkt.

Vor diesem Hintergrund bietet die Ende 2022 neugefasste Förderrichtlinie: „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ des Landes Nordrhein-Westfalen verschiedene finanzielle Anreize für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Kommunen, in zukunftsorientierte Energiegewinnung und -nutzung zu investieren.

In einem ersten Schritt sollen daher alle kommunalen Gebäude in Duisburg, deren Dachflächen noch nicht genutzt werden, unter Zuhilfenahme der Fördermittel des Landes auf den Ausbau von Photovoltaik mit Batteriespeicher und Solarthermie überprüft werden, um in einem zweiten Schritt jeden nutzbaren Quadratmeter Dachfläche zur nachhaltigen Energiegewinnung umzubauen.

Außerdem soll ein besonders dafür geeignetes kommunales Gebäude in Duisburg exemplarisch auf ein wasserstoffbasiertes Energiesystem umgestellt werden. Zum einen würde dies dazu beitragen, wichtige Erfahrungswerte mit der Ressource Wasserstoff zu gewinnen und zum anderen kann auch die Versorgung mit Wasserstoff klimaneutral erfolgen, sofern dieser durch Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Duisburg als „Wasserstoffhauptstadt“ Deutschlands würde ein solches Projekt äußerst gutstehen.

Ein aktueller Sachstand zur Nutzung kommunaler Dachflächen und städtischer Töchter wie in Drucksache 21-1323 schon einmal erfolgt, wäre vor diesem Hintergrund ebenfalls wünschenswert.