-Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall werden erhöht-
Die Freiwillige Feuerwehr in Duisburg soll gestärkt werden. Mit einer neuen Satzung über Auslagenersatz, Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung sollen aktuelle und angemessene Bestimmungen festgelegt werden. „Das ist Ausdruck der großen Wertschätzung und Anerkennung für das Ehrenamt. Die Kameradinnen und Kameraden leisten einen unersetzlichen Einsatz für unsere Gesellschaft. Ohne sie würde die Feuerwehr nicht funktionieren“, macht der SPD-Ratsherr Dieter Stradmann deutlich. Er ist zugleich Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr in Duisburg. „Vor allem in den Krisen war und ist auf die Freiwillige Feuerwehr Verlass. In der Pandemie hat sie 180.000 Stunden und seit des Ukraine-Krieges 80.000 Stunden zusätzlich ehrenamtlich gearbeitet“, lobt Stradmann die große Hilfsbereitschaft der Kameradinnen und Kameraden.
Die Pflichtaufgaben und Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. „Zudem darf man nicht vergessen, dass die Ehrenamtlichen in ständiger Bereitschaft stehen und jederzeit in den Einsatz gerufen werden können“, erläutert Stradmann. Die neue Satzung soll diesem Zustand Rechnung tragen. So wird der Regelstundensatz für den Verdienstausfall auf Höhe des gesetzlichen Mindestlohns angehoben und kann auf Antrag bis zu 23,38 Euro betragen. Die Höchstgrenze liegt bei 84 Euro Stundensatz für Selbstständige.
Infolge der zunehmenden Einbindung in die alltägliche Gefahrenabwehr leisten zudem viele Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr über das übliche Maß hinaus ihren Dienst. Aus diesem Grund erhalten zukünftig mehr Funktionsträger eine Aufwandsentschädigung. So soll zum Beispiel ein/e Löschzugführer/in zukünftig 285 Euro oder ein/e Jugend- bzw. Kinderfeuerwehrwart/in 142,50 Euro im Monat bekommen. Gerätewarte sollen eine pauschale jährliche Aufwandsentschädigung erhalten, die sich nach den Fahrzeugtypen richtet.
Aus Sicht der SPD-Fraktion sind die Mehrkosten mit 500.000 Euro angemessen. Die Alternative, die Berufsfeuerwehr mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen, wäre um ein Vielfaches teurer. Zudem hat es seit vielen Jahren keine Anpassung gegeben. Es handelt sich deshalb um eine gute Investition für die Gemeinschaft allgemein und für die Gefahrenabwehr im Besonderen. Deshalb wird die SPD-Fraktion in der Ratssitzung am 13. Juni der neuen Satzung zustimmen. Diese soll dann rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten.