In der nächsten Ratssitzung steht eine Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Duisburg auf der Tagesordnung. Sie muss dringend erneuert und aktualisiert werden. Um den aktuellen Bestattungswünschen gerecht zu werden und die städtischen Friedhöfe auch weiterhin pflegen und bezahlen zu können, haben die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg dem Rat eine aktuellere und überarbeitete Friedhofssatzung zur Abstimmung vorgelegt.
Was gibt es Neues in der Friedhofssatzung?
Zukünftig soll es möglich sein, sich gemeinsam mit seinem Tier bestatten zu können. Dies ist bisher nicht zulässig. Damit gehen wir auf den Wunsch von Duisburgerinnen und Duisburgern ein, die mit ihrem Haustier zusammen die letzte Ruhe finden möchten. Eine weitere Verbesserung für Tierliebhaber. Bereits heute können Hundebesitzer ihre Vierbeiner bei dem Besuch von Gräbern in Duisburg teilweise mitnehmen. Aktuell ist dies, im Rahmen eines Modellversuchs, auf den Friedhöfen in Mühlenberg und Trompet erlaubt.
Neu ist außerdem eine Grabform: die Urnenrasenwahlgrabstätte. Dabei handelt es sich um ein Grab in einer Rasenfläche, das nach der Beerdigung eingesät wird. Damit reagieren wir auch auf die aktuellen Nachfragen bei den Bestattungsformen. Darüber hinaus werden in der neuen Satzung einige Rechts- und Fristanpassungen neu geregelt. Nähere Details zur neuen Friedhofssatzung findet ihr hier.
Leider unumgänglich: Veränderungen bei den Gebühren
Friedhofsgebühren müssen die Kosten decken. Das ist aktuell leider nicht der Fall. Viele Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Kosten zu senken: die Aufgabe von Friedhöfen, die Erweiterung von muslimischen und jüdischen Friedhöfen sowie neue Bestattungs-und Gestaltungsformen. Doch es hat sich gezeigt, dass dies nicht ausreicht. Die Bestattungsformen haben sich bei gleichbleibendem Pflegeaufwand so verändert, dass die Einnahmen die Kosten nicht mehr decken.
Aus diesem Grund liegt uns eine Änderung der Friedhofsgebühren in der nächsten Ratssitzung vor. Diese ist leider unumgänglich – zumal die Friedhöfe auch weiter sauber und gepflegt aussehen sollen. So sind sie doch ein Ort der letzten Würde.
Sozialgerechte Gebührenveränderung
Es gibt sowohl Erhöhungen als auch Senkungen bei den Friedhofsgebühren. Dies ist abhängig von der Bestattungsform. Die kostengünstigen und beliebten Bestattungsmöglichkeiten wie Erdreihengrab, Urnenreihengrab und Urnenrasenreihengrab werden leicht günstiger. Die auch bisher teureren Sargrasenreihengräber, Sargrasenwahlgräber und Baumwahlgräber steigen in den Gebühren (eine Gesamtübersicht über die Gebührenveränderungen gibt es hier).
Uns als SPD-Ratsfraktion war genau diese sozialgerechte Gebührenveränderung wichtig. Wir wollen, dass für jeden eine kostengünstige Bestattung auf einem städtischen Friedhof möglich ist. Die Duisburgerinnen und Duisburger, die sich eine kostenintensivere Bestattung leisten können, können diese Bestattungsformen auch weiterhin auswählen.
Von Elke Patz