Viele Duisburgerinnen und Duisburger ärgern sich über die gestiegene Grundsteuer für Wohngrundstücke. Das können wir gut nachvollziehen. Denn niemand möchte, dass das Wohnen teurer wird – wir als Politik ganz besonders nicht.
Trotzdem standen wir vor einer Entscheidung, bei der uns am Ende weder die Rechtsprechung noch das Land Nordrhein-Westfalen eine echte Alternative gelassen haben.
Der Ursprung der Reform: Ein Urteil aus Karlsruhe
Ausgangspunkt der aktuellen Situation war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Darin wurden die bisherigen Bewertungsregeln für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. In der Folge konnten die Bundesländer entscheiden, ob sie das sogenannte Bundesmodell anwenden oder ein eigenes Grundsteuermodell entwickeln. Nordrhein-Westfalen hat sich für das Bundesmodell entschieden.
Dieses Modell führte landesweit zu erheblichen Verschiebungen: zulasten von Wohngrundstücken und zugunsten von Gewerbegrundstücken. Andere Bundesländer haben auf diese Schieflage mit landesweiten Korrekturen reagiert. Die schwarz-grüne Landesregierung in NRW hat diese Verantwortung hingegen an die Kommunen weitergegeben.
Zwar hat das Land eine rechtliche Möglichkeit geschaffen, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Auch wir in Duisburg haben uns auf diese Einschätzung verlassen und uns Ende 2024 im Rat der Stadt bewusst für gesplittete Hebesätze entschieden – weil wir sie für sozial gerechter hielten und weiterhin halten.
Das Gerichtsurteil aus Gelsenkirchen und das finanzielle Risiko
Leider hat sich diese landesrechtliche Konstruktion inzwischen als rechtlich unsicher erwiesen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied im Dezember 2025 in Verfahren der Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, dass unterschiedliche Hebesätze nicht zulässig seien und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen könnten.
Ein Festhalten an dieser Regelung hätte für Duisburg ein jährliches Haushaltsrisiko von rund 50 Millionen Euro bedeutet. Dieses Risiko konnten und durften wir nicht eingehen. Wir tragen Verantwortung für diese Stadt und können den städtischen Haushalt nicht einfach vor die Wand fahren. Dies hätte enorme Auswirkungen auf die freiwilligen Leistungen im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich. Einen solchen Kahlschlag wollen und müssen wir verhindern.
Wichtig zu wissen: Die Reform ist aufkommensneutral
Entscheidend ist dabei: Die Stadt Duisburg nimmt durch die Grundsteuerreform insgesamt nicht mehr Geld ein als zuvor. Die Reform ist aufkommensneutral. Die Belastungen, die viele Menschen nun spüren, sind die Folge einer fehlerhaften Landesregelung – nicht das Ergebnis kommunaler Mehreinnahmen.