Gewalt im Amateurfußball hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Das betrifft nicht nur die Anzahl der Fälle, sondern vor allem die Härte der Gewalt. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wurde ein Duisburger Konzept gegen Gewalt im Fußball entwickelt.

Gewalt wird immer härter

„Jagdszenen beim Fußballspiel“, „Schiedsrichter wird am Boden getreten“, „Trainer schlägt Spieler mit Faust ins Gesicht“ oder „Fußballer ins Koma geprügelt“ – solche Schlagzeilen und Szenen werden wir niemals akzeptieren. Fairplay muss im Fußball ganz oben stehen.

Konzept gegen Gewalt

DuisburgSport hat deshalb zusammen mit dem Stadtsportbund Duisburg (SSB) und dem Fußballverband Niederrhein (FVN) ein Konzept gegen Gewalt im Fußball entwickelt, das sowohl Präventions- als auch Sanktionsmöglichkeiten schafft. Damit wird ein starkes Signal an die Vereine und Öffentlichkeit gesendet, dass diese Gewalthandlungen nicht länger hingenommen werden.

So soll der Gewalt vorgebeugt werden

Alle Vereine sollen eine Selbstverpflichtung unterschreiben, dass sie sich für einen gewaltfreien Sport einsetzen, in dem kein Platz für verbale, psychische, sexualisierte, rassistische oder körperliche Gewalt ist. Darüber hinaus soll ein allgemeines sowie vereinsinterne Gewaltpräventionskonzepte entwickelt werden. Schließlich bietet der SSB allen Vereinen kostenfreie Gewaltpräventionsseminare an.

So wird Gewalt zukünftig bestraft

Ein mehrstufiges Sanktionsverfahren soll bei vorsätzlichen Körperverletzungen, Nötigungshandlungen oder Beleidigungen Anwendung finden. Dazu zählen unter anderem Schlägereien, Bedrohungen gegenüber Schiedsrichtern oder Diskriminierungen rassistischer Art. Die Schwere des Gewaltdeliktes entscheidet über die Anwendung der Stufen und wird durch einen Beraterkreis (bestehend aus DuisburgSport, SSB, FVN) vorgeschlagen.

Stufen des Sanktionsverfahrens

In Stufe 1 erhält der Verein als Pächter der Sportanlage eine Abmahnung. Sie erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung. In Stufe 2 werden die städtischen Zuschüsse für den Betrieb von Sportanlagen und für Investitionsmaßnahmen gekürzt. Die Entscheidung darüber trifft der Betriebsausschuss DuisburgSport. In Stufe 3 können die Zuschüsse komplett gestrichen werden. Auch darüber entscheidet der Betriebsausschuss DuisburgSport. In Stufe 4 wird dem Verein als letztes Mittel die gepachtete städtische Sportanlage durch DuisburgSport außerordentlich gekündigt. Die Entscheidung hierüber trifft der Rat der Stadt Duisburg.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einzelne Spieler oder andere durch Gewalt aufgefallene Personen mit einem individuellen Hausverbot oder Platzverbot zu bestrafen.

Wir werden dem Konzept gegen Gewalt im Fußball in der Ratssitzung am 14. Juni zustimmen und hoffen auf Fairplay und schöne Fußballspiele auf unseren Duisburger Plätzen und in den Hallen.

Von Dietmar Bluhm