In der letzten Ratssitzung stand eine wichtige Entscheidung an: Soll die Grundsteuer in Duisburg künftig mit einheitlichen oder gesplitteten Hebesätzen erhoben werden? Der Rat hat sich mit breiter Mehrheit für gesplittete Hebesätze ausgesprochen, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten.

Was wurde beschlossen?

Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, zur kommenden Sitzung am 2. Dezember 2024 einen beschlussfähigen Satzungsentwurf vorzulegen. Ab dem 1. Januar 2025 sollen folgende Hebesätze gelten:

  • Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 329 v. H.
  • Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute gewerbliche und private Grundstücke):
    • Für Wohngrundstücke: 886 v. H.
    • Für Nichtwohngrundstücke: 1.469 v. H.

Warum war diese Entscheidung notwendig?

Ein kurzer Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Grundstücksbewertung für verfassungswidrig, weil sie auf veralteten Daten basierte und die Steuerlast ungleich verteilte. Das neue Bundesgesetz soll eine realitätsnähere und gerechtere Bewertung sicherstellen. Nordrhein-Westfalen hätte ein eigenes Modell entwickeln können, entschied sich jedoch für das Bundesmodell.

Die kommunalen Spitzenverbände warnten frühzeitig, dass das Bundesmodell zu systematischen Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke führen würde. Sie plädierten für eine Anpassung der Messzahlen, wie sie in anderen Bundesländern umgesetzt wurde. Leider reagierte das Land NRW erst in diesem Jahr und schuf lediglich die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke auf kommunaler Ebene festzulegen.

Warum gesplittete Hebesätze?

Als SPD-Fraktion haben wir uns für die gesplitteten Hebesätze entschieden, weil sie eine sozial gerechtere Lösung darstellen. Diese Hebesätze ermöglichen eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken und berücksichtigen die besonderen Herausforderungen des Wohnungsmarkts. Angesichts steigender Wohnkosten ist es unser Ziel, die Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich zu belasten und bezahlbares Wohnen zu fördern.

Allerdings gibt es auch bei dieser Lösung „Gewinner“ und „Verlierer“. Wichtig ist: Die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr Grundsteuern ein als zuvor. Es geht also nur um das „wie“ der Verteilung, nicht um das „ob“ der neuen Hebesätze. Dies ist ein zentraler Bestandteil der Vorgaben, die die Kommune umsetzen muss.

Unsere Aufgabe war es, eine faire Lösung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu finden. Mit den gesplitteten Hebesätzen leisten wir einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit, auch wenn wir uns bewusst sind, dass nicht alle von der Reform gleichermaßen profitieren werden.

von Bruno Sagurna