Für ein sauberes und sicheres Duisburg sollen Änderungen in der Verordnung für Ordnung und Sicherheit sorgen. Hierdurch gelten neue Regeln für alle Duisburgerinnen und Duisburger.

Ziel ist es, die wachsenden Herausforderungen mit Sauberkeit, Rücksichtnahme und Lärmbelästigung im Stadtgebiet zu bewältigen.

Was sind die bedeutendsten Änderungen?

Hundekotbeutel werden zur Pflicht für Hundebesitzer

Verschmutzung durch Hundekot ist ein Problem, das wir nicht hinnehmen wollen. Hiervon sind beispielsweise Gehwege betroffen. Bislang konnte das Ordnungsamt nur eingreifen, wenn sie Hundehalterinnen und Hundehalter auf frischer Tat ertappt haben.

Doch nun wird es Pflicht, ausreichend Hundekotbeutel mit sich zu führen und eben diese auf Verlangen der Ordnungsdienste auch vorzeigen zu können.

Grillen – nur mit genug Abstand zum Grün

Beim Grillen besteht unter bestimmten Bedingungen die Gefahr eines Waldbrandes – vor allem bei Trockenheit. Deshalb ist Grillen bei einem Graslandfeuerindex von vier oder fünf grundsätzlich verboten und die Glut restlos zu löschen.

Durch eine Änderung in der Verordnung muss jetzt auch ein Abstand von zwei Metern zu Bäumen, Baumkronen und Sträuchern eingehalten werden.

Shisha/ Wasserpfeife – verboten bei Waldbrandgefahr

Auch beim Rauchen von einer kohlebefeuerten Shisha, auch „Wasserpfeife“ genannt, gelten neue Regeln. Dies wird ebenfalls durch die Waldbrandgefahr bei Trockenheit bedingt.
Deshalb ist das Rauchen einer Shisha bei einem Graslandfeuerindex (GLFI) von vier oder fünf, genauso wie das Grillen, verboten. Bei einem niedrigeren GLFI muss die Glut zudem vollständig erstickt werden. Das Verbot gilt in Anlagen, wie Parks und auf Verkehrsflächen.

von Bruno Sagurna