In der letzten Ratssitzung (18.9.2023) haben wir die Verwaltung mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Mit dem neuen Heizungsgesetz des Bundes müssen alle Städte eine Wärmeplanung vorlegen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, welche Möglichkeiten sie haben, mit erneuerbaren Energien zu heizen. Wir wollen hier schnellstmöglich Klarheit für die Duisburgerinnen und Duisburger.
Neues Heizungsgesetz
Die Bundesregierung hat vor zwei Wochen das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Demnach müssen Neubauten in Neubaugebieten ab 2024 mit einer Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien ausgestatten sein. Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebietes gilt die Regelung erst ab 2026. Für Bestandsgebäude ist die sogenannte kommunale Wärmeplanung entscheidend.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
In dem Gesetz wird festgeschrieben, dass die Städte und Gemeinden kommunale Wärmepläne erstellen müssen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger eine Entscheidungshilfe für kosteneffizientes und klimagerechtes Heizen erhalten. Gibt es bei mir die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses? Welche alternativen Möglichkeiten gibt es in meiner Stadt und in meiner Straße, mit erneuerbaren Energien zu heizen? Diese Fragen sollen im Rahmen der kommunalen Wärmepläne beantwortet werden.
Fristen für kommunale Wärmepläne und Bestandsgebäude
Erst wenn die kommunalen Wärmepläne vorliegen, werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Bestandsgebäuden bei Heizungstausch verpflichtet, mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu heizen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner müssen bis zum 30. Juni 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen, Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028.
Kommunale Wärmeplanung in Duisburg
Für Duisburg bedeutet die Regelung, dass die kommunale Wärmeplanung bis spätestens Juni 2026 beschlossen sein muss. Wir möchten frühestmöglich Klarheit für die Duisburgerinnen und Duisburger und machen uns schon jetzt auf den Weg. Die Stadtwerke haben bereits damit begonnen, eine Bestands- und Potenzialanalyse durchzuführen und die Stadtverwaltung hat Förderanträge zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung gestellt. Mit dieser Vorarbeit geht es nun an die konkrete Wärmeplanung für Duisburg.
Von Manfred Krossa