In einem Antrag für den Rat der Stadt Duisburg haben wir im vergangenen Jahr den Ausbau von Transparenz und Kontrolle in städtischen Beteiligungsunternehmen gefordert. Die Verwaltung wurde gebeten, bereits bestehende Maßnahmen zu überprüfen und Weiterentwicklungsvorschläge zu unterbreiten. Bei der Prüfung sollten unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex
  • Entwicklung von Verfahrensgrundsätzen hinsichtlich der Vertrags- und Vergütungsgestaltung der Geschäftsführungen/Vorstände der städtischen Beteiligungsunternehmen
  • Angebot von spezifischen Schulungen für kommunale Aufsichtsräte
  • Veröffentlichung wesentlicher Informationen im Beteiligungsbericht der Stadt Duisburg

Unseren im Rat beschlossenen Antrag findet ihr hier.

Public Corporate Governance Kodex

Für die Ratssitzung am 01.07.2019 ist das Ergebnis der von uns beantragten Prüfung auf der Tagesordnung. Dazu zählt die Überprüfung und Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK). Dieser Kodex wurde bereits 2010 in Duisburg für alle städtischen Gesellschaften eingeführt. Grundlage für den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Duisburg ist ein Musterentwurf des Deutschen Städtetages. Das selbstauferlegte Regelwerk für Beteiligungsunternehmen und Betriebe der Stadt Duisburg soll Transparenz und Effizienz nachhaltig verbessern. Es handelt sich bei dem Kodex um eine über den üblichen Standard hinausgehende Vereinbarung. Dieser Kodex sollte jedoch immer wieder aufgrund aktueller Entwicklungen und Praxiserfahrungen angepasst werden.

Einheitliche Vergütungsgrundsätze bei Beteiligungsgesellschaften

Die Überprüfung des Public Corporate Governance Kodex hat ergeben, dass bei den städtischen Unternehmen in Duisburg bereits ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle besteht. Dennoch gibt es darüber hinaus Vorschläge, wie man diese Transparenz und Kontrolle erhöhen kann. Zukünftig gibt es eine Mitteilungsverpflichtung des Aufsichtsratsvorsitzenden über die Laufzeiten der Anstellungsverträge der Geschäftsleitungen. Darüber hinaus wird die bisher im Internet veröffentlichte Gesamtübersicht zur Vergütung der Geschäftsleitungen in eine neu zu erstellende Jahresübersicht über die kommunalen Unternehmen aufgenommen. Bei Neuabschluss oder Vertragsverlängerungen soll ab einer bestimmten Vergütungsgrenze ein externes spezialisiertes Beratungsunternehmen die Angemessenheitsprüfung übernehmen und im Anstellungsvertrag ausdrücklich die Zustimmung zur Veröffentlichung der Gesamtbezüge vereinbart werden. Die Angemessenheit der Aufsichtsratsbezüge soll zudem bei über den Pauschalbetrag hinausgehender Vergütung unter Hinzuziehung neutraler Gutachter ermittelt werden.

Weitere Maßnahmen für mehr Transparenz und Kontrolle

Die Stadtverwaltung wird noch in 2019 von externen Fachleuten Seminarveranstaltungen für interessierte Aufsichtsratsmitglieder vorbereiten. Die Schulung für ehrenamtliche Kommunalpolitiker ist wichtig, daher unterstützen wir diesen Vorschlag der Stadtverwaltung. Darüber hinaus wird die neu zu erstellende Jahresübersicht über die Beteiligungsgesellschaften den bisherigen Beteiligungsbericht ersetzen und um weitere Informationen ergänzt. Dazu zählen Hinweise auf die Beschlussvorlagen für den Rat der Stadt Duisburg zu den Jahresabschlüssen, in denen sich neben wirtschaftlichen Daten auch schriftliche Erläuterungen finden. Abweichungen von den Regelungen des PCGK sollen außerdem noch konkreter benannt und begründet werden.

Von Bruno Sagurna